In diesem Technisch Zeichnen Skript wird beschrieben wie man Angaben für Oberflächen sowie deren Rauhigkeiten in Technischen Zeichnungen unterbringt.
Angaben zu den Rauheitswerten von bestimmten Oberflächen oder einem ganzen Werkstück sind häufig notwendig, um sicherzustellen, dass das entsprechende Bauteil auch seine Funktion erfüllen kann.
Bevor gezeigt wird wie man die Oberflächenangaben in einer technischen Zeichnung unterbringt, kommen wir zunächst einmal zu den unterschiedlichen Oberflächensymbolen und deren Bedeutung.
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Das Basissymbol für Oberflächen- und Rauheitsangabe besteht aus zwei Linien. Es sollte nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Textangaben verwendet werden. |
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Bei diesem Oberflächensymbol handelt es sich um eine durch materialabtrennende Verfahren bearbeitete Oberfläche. Diese Angabe enthält keine weiteren Angaben. |
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Dieses Symbol kennzeichnet eine Oberfläche, die im Anlieferungszustand (Rohzustand) belassen werden soll. Das heißt es darf z.B. keine (bzw. keine weiteren) materialabtrennenden Bearbeitung vorgenommen werden. |
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Sollen besondere Oberflächenangaben festgelegt werden, wird das Basis-Oberflächensymbol um eine waagerechte langgezogene Linie erweitert. Wie diese zusätzlichen Angaben eingetragen werden lernen Sie in den nächsten Listenpunkten. |
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Falls alle Flächen eines Werkstückes die gleiche Oberflächenbeschaffenheit besitzen, fügt man dem Oberflächensymbol einen Kreis hinzu. |
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Das Oberflächensymbol mit den zusätzlich möglichen Angaben. Diese sind wie folgt definiert: a = Angabe des Rauheitswertes in µm (außer Ra) b = Angabe eines Fertigungsverfahrens oder einer Oberflächenbehandlung c = Angabe des Rauheitswertes (maximal zugelassener Wert) in µm. Wird hinter dem Kurzzeichen (z.B. Rz, Ra) angegeben d = Angabe der Rillenrichtung, die durch das entsprechende Fertigungsverfahren verursacht wird e = Angabe der Bearbeitungszugabe in mm f = Angabe der Welligkeit in µm oder der Bezugsstrecke in mm |
Oberflächenangaben müssen in technischen Zeichnungen so platziert werden, dass sie von unten oder nach rechts lesbar sind. Falls es nicht möglich ist, diese Anordnung zu realisieren, kann man das Symbol auch an anderer Stelle platzieren. In diesem Falle darf das Oberflächensymbol jedoch keine Angaben zu besonderen Oberflächenbeschaffenheiten oder Bearbeitungszugaben enthalten.
Es ist aber auch erlaubt eine Hilfslinie zu zeichnen, auf der das Oberflächensymbol steht. Von der Hilfslinie aus muss dann ein Maßpfeil auf die entsprechende Oberfläche zeigen.
Im Bild unten sehen Sie ein Beispiel dafür wie ein Bearbeitungsverfahren einer Oberfläche in einer technischen Zeichnung zugeordnet werden kann.
Bei dieser Art der Oberflächenangabe beschreibt man jedoch immer nur die Beschaffenheit (Bearbeitung, Rauheit, Herstellungsverfahren etc.) einer oder mehrere bestimmter Oberflächen eines Werkstücks. Wenn man eine Oberflächenangabe festlegen will, die für das gesamte Werkstück gelten soll, muss man hierfür ein Oberflächensymbol in der oberen rechten Ecke der Zeichnung platzieren.
Es ist weiterhin möglich einzelnen Oberflächen eine eigene Oberflächenangabe zuzuweisen wie es oben beschrieben wurde. Diese Angaben werden dann nochmal in Klammern hinter dem allgemeinen Oberflächensymbol eingezeichnet.
Bei der Konstruktion gilt es ferner zu beachten, dass die geringste erreichbare Rauheit - und damit die höchste Oberflächengüte - sehr stark vom eingesetzten Fertigungsverfahren abhängig ist. Welches Fertigungsverfahren welche Rauheit darstellen kann, lesen Sie in einem weiteren Artikel "Fertigungsverfahren & Rauheit".